Leistungserhebungen

Mündliche, schriftliche und praktische Leistungen

Leistungserhebungen im Fach Musik

 

Jahrgangsstufen 5 bis Q12:

 

Mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr.

Dies können sein:

  • Rechenschaftsablagen
  • Unterrichtsbeiträge
  • Referate
  • Extemporalen (unangekündigt; die letzten zwei Unterrichtsstunden umfassend)
  • Kurzarbeiten (angekündigt; bis zu vier Unterrichtsstunden umfassend)
  • Praktische Leistungen (z.B. Instrumentalspiel, Gesang)

 

 

Jahrgangsstufen Q11 und Q12

 

Zusätzlich zu den oben stehenden Angaben wird eine Schulaufgabe als großer Leistungsnachweis pro Halbjahr verlangt.

 

Bei Belegung von Musik als Additumsfach wird pro Halbjahr zusätzlich eine praktische Schulaufgabe im gewählten Instrument bzw. in Gesang abgehalten.