Leistungserhebungen im Fach Musik
Jahrgangsstufen 5 bis Q12:
Mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr.
Dies können sein:
Jahrgangsstufen Q11 und Q12
Zusätzlich zu den oben stehenden Angaben wird eine Schulaufgabe als großer Leistungsnachweis pro Halbjahr verlangt.
Bei Belegung von Musik als Additumsfach wird pro Halbjahr zusätzlich eine praktische Schulaufgabe im gewählten Instrument bzw. in Gesang abgehalten.