Medienzentrum

Öffnungszeiten des Medienzentrums

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Öffnungszeiten des Medienzentrums und Ausleihzeiten der Schülerlesebücherei:

Montag - Freitag: 1. und 2. Pause

Beratung durch Frau Plank: Mittwoch - Freitag: 1. Pause

Der Zugang zur Schülerlesebücherei und die Ausleihe erfolgen über den unteren Eingang (1. Stock).

Nutzungsordnung

Die Zentralbibliothek ist ein Ort der Information, der Kon­zentration und der Kommunikation. Um dies zu gewährleisten, ist ein Mindestmaß an Rücksichtnahme erforderlich. Daher gelten in Ergänzung zur gültigen Hausordnung folgende Benutzungsregeln:
 
A. Grundsätzliches
Jeder hat sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass andere Mitbenutzer nicht gestört werden.
Insbesondere verpflichten sich alle Besucherinnen und Besucher zu einer ruhigen Verhaltensweise.
Mäntel, Jacken und Taschen sind an der Garderobe abzulegen.
In der Bibliothek sind das Essen und Mitbringen von Getränken nicht gestattet.
Den Anweisungen der Bibliotheksaufsicht ist Folge zu leisten.
Anregungen und Kritik sowie Vorschläge für Neuanschaffungen bzw. Hinweise bezüglich des Zustandes und Fehlens von Medien werden von der Bib­liotheksaufsicht entgegengenommen.

B. Ausleihe
Um die Bibliothek des Burkhart-Gymnasiums nutzen zu können, muss ein Benutzerausweis für eine

  • einmalige Gebühr von 1,50 €

erworben werden. Die Ausleihe von Büchern ist nur gegen Vorlage dieses Ausweises möglich.
Die Ausleihe erfolgt zu festgesetzten Zeiten, die dem jeweils gültigen Aushang an den Bibliothekstüren zu entnehmen sind.
Bücher und Zeitschriften können, sofern nicht mit einem roten Querbalken als Präsenzbestand gekennzeichnet sind, höchstens 14 Tage ausgeliehen werden.
Der Präsenzbestand (Titel, die mit einem roten Strich gekennzeichnet sind), darf nicht ausgeliehen werden, kann aber während der Öffnungszeiten eingesehen und auch fotokopiert werden.
Alle Medien sind bei der Rückgabe der Bibliotheksaufsicht auszuhändigen; keinesfalls dürfen Titel wieder selbst eingestellt werden.
Medien sind pfleglich zu behandeln; Schäden sind der Bibliotheksaufsicht unauf­gefordert mitzuteilen.

C. Computernutzung
Die Computer im obersten Stockwerk stehen ausschließlich den Schülern der Oberstufe zur Verfügung. Schüler der Unter- und Mittelstufe können die Computer bei der Bibliotheksaufsicht benutzen.
Ausdrucke von CD-ROM oder online-Diensten sind in geringen Mengen (max. 5 Seiten) möglich. Größere Mengen müssen vorher von der Bibliotheksleitung genehmigt werden.
Veränderungen am Datenbestand der Computer und insbesondere an den Konfigurationen führen zum sofortigen Ausschluss von der Benutzung. Dies gilt insbesondere für das „wilde" Kopieren und Installieren von Software (Raubkopien!).

Mallersdorf-Pfaffenberg, Oktober 2009